Steuerberatungsleistungen

Die Navigation durch deutsche Steuerregelungen erfordert fachkundige Beratung und ein klares Verständnis sowohl nationaler als auch internationaler Steuerrahmen. Unsere Steuerberatungsdienste bieten Unternehmen und Privatpersonen strategische Beratung zu Steuerplanung, Compliance und Optimierung in ganz Deutschland.

Wir unterstützen sowohl lokale als auch internationale Mandanten, indem wir ihnen helfen, komplexe steuerliche Angelegenheiten effizient zu managen und gleichzeitig Möglichkeiten zur Optimierung ihrer steuerlichen Situation aufzeigen.

Strategische Steuerplanung & Compliance

Effektive Steuerplanung hilft Unternehmen, gesetzeskonform zu bleiben und gleichzeitig fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Unser Team bietet strukturierte Beratung zu Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und anderen relevanten Steuerangelegenheiten, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerstrategie mit Ihren langfristigen Geschäftszielen übereinstimmt.

Wir helfen Unternehmen, Möglichkeiten zur Steueroptimierung zu identifizieren, einschließlich Abzügen, Steuerbefreiungen und verfügbaren Anreizen wie der deutschen Forschungszulage. Unser Ziel ist es, die Einhaltung der aktuellen Vorschriften sicherzustellen und gleichzeitig Mandanten dabei zu unterstützen, ihre steuerlichen Angelegenheiten so effizient wie möglich zu gestalten.

Steuerberatung bei Unternehmensgründung

Frühzeitige Steuerplanung ist entscheidend bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland. Entscheidungen, die während der Gründungsphase getroffen werden, können langfristige steuerliche Auswirkungen haben.

Wir unterstützen Unternehmen und Unternehmer dabei, fundierte Entscheidungen bei der Gründung ihres Unternehmens zu treffen, einschließlich der Wahl der geeigneten Rechtsform, der steuerlichen Registrierung und der Schaffung eines konformen steuerlichen Rahmens von Anfang an.

Dies stellt sicher, dass Ihr Unternehmen mit einer soliden steuerlichen Grundlage beginnt und Komplikationen später vermieden werden.

Laufende steuerliche Beratung für das Tagesgeschäft

Steuerliche Angelegenheiten ziehen sich durch den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens. Wir bieten laufende Beratungsleistungen an, um Unternehmen bei alltäglichen steuerlichen Fragen, Compliance-Themen und regulatorischen Entwicklungen zu unterstützen.

Unser Team hilft Unternehmen, mit sich ändernden Steuergesetzen Schritt zu halten und bietet praktische Anleitungen zur Erfüllung von Steuerpflichten im Rahmen des täglichen Betriebs.

Grenzüberschreitende Steuerberatung

Unternehmen, die international tätig sind, sehen sich oft zusätzlichen steuerlichen Komplexitäten gegenüber. Wir bieten Beratung zu grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen, einschließlich internationaler Steuerplanung und Verrechnungspreisüberlegungen.

Wir koordinieren uns auch mit IR Global Partner für lokale Steuer- und Compliance-Anforderungen in anderen Gerichtsbarkeiten, die Kunden dabei unterstützen, bei internationalen Expansionen oder grenzüberschreitenden Projekten die Compliance aufrechtzuerhalten. Dies stellt sicher, dass Steuerangelegenheiten effizient und in Übereinstimmung mit lokalen und internationalen Anforderungen verwaltet werden.

Unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit multinationalen Unternehmen ermöglicht es uns, Mandanten bei der Verwaltung internationaler Steuerpflichten zu unterstützen und gleichzeitig die Einhaltung der deutschen Steuergesetzgebung sicherzustellen.

Quellensteuererleichterung & internationale Investoren

Wir unterstützen Unternehmen und Investoren dabei, die deutsche Quellensteuer (z. B. auf Dividenden, Lizenzgebühren oder ähnliche Zahlungen) zu verstehen und Erleichterungen hierfür zu beantragen, unter § 50d EStG. Unter bestimmten Umständen können ausländische Investoren Anspruch auf eine Reduzierung oder Befreiung von der Quellensteuer nach deutschem Recht oder geltenden Doppelbesteuerungsabkommen haben.

Unser Team bietet während des gesamten Prozesses Anleitung, um sicherzustellen, dass Anträge korrekt vorbereitet und gemäß den deutschen Steuerbestimmungen eingereicht werden.

Unterstützung für internationale Unternehmen in Deutschland

Internationale Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, benötigen oft spezialisierte steuerliche Beratung, um die Einhaltung lokaler Vorschriften zu gewährleisten und gleichzeitig globale Steuerstrukturen zu berücksichtigen. Wir unterstützen multinationale Unternehmen mit deutschen Steuerberatungsleistungen und helfen ihnen bei der Bewältigung nationaler und internationaler steuerlicher Aspekte.

Im Bereich der Bauindustrie sind spezielle Bescheinigungen erforderlich, wie beispielsweise die Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG), die Bauunternehmer von der Quellensteuer auf Bauleistungen befreit. Ohne diese Bescheinigung sind Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, 15 % des Rechnungsbetrags einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Die Bescheinigung stellt sicher, dass der Bauunternehmer den vollen Rechnungsbetrag erhält.

Unser Team unterstützt Unternehmen mit Sitz in München sowie Organisationen, die in ganz Deutschland tätig sind.

Häufig gestellte Fragen

Steuerberatung in Deutschland umfasst im Wesentlichen die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten unter Berücksichtigung der geltenden deutschen Steuergesetze und -vorschriften. Dies beinhaltet typischerweise folgende Bereiche: * **Erstellung von Steuererklärungen:** Für Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler und andere juristische Personen. Dazu gehören Einkommensteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen. * **Buchführung und Jahresabschlüsse:** Hilfe bei der laufenden Buchführung, der Erstellung von Gewinnermittlung und Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie deren Prüfung. * **Steuerplanung und -optimierung:** Beratung zur Gestaltung von Steuern, um die Steuerlast auf legale Weise zu minimieren. Dies kann die Wahl der Rechtsform für Unternehmen, Gestaltungsmodelle für Vermögen oder Nachlässe umfassen. * **Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen:** Vertretung und Unterstützung von Mandanten bei Prüfungen durch das Finanzamt. * **Rechtsmittelverfahren:** Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten im Falle von Einsprüchen oder Klagen gegen Steuerbescheide. * **Internationales Steuerrecht:** Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Doppelbesteuerungsabkommen und Verrechnungspreisen. * **Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung:** Steuerliche Beratung bei Schenkungen, Erbschaften und der Unternehmensnachfolge. * **Existenzgründungsberatung:** Beratung zu steuerlichen Aspekten bei der Gründung eines Unternehmens. * **Lohnsteuerangelegenheiten:** Unterstützung bei der Lohnabrechnung und anderen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitnehmern. Die Steuerberatung wird von Steuerberatern (vereidigte Wirtschaftsprüfer sind teilweise auch dazu befugt) durchgeführt, die gesetzlich geregelt und zugelassen sind.

Steuerberatung umfasst typischerweise Steuerplanung, Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften, Optimierung von Steuerstrukturen und Beratungsleistungen im Bereich der Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und Einkommensteuer.

Unternehmen suchen oft steuerlichen Rat bei der Firmengründung, bei der internationalen Expansion oder bei der Bewältigung komplexer Steuerangelegenheiten oder regulatorischer Änderungen.

Ja. Internationale Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, benötigen oft spezialisierte Beratung, um die Einhaltung lokaler Steuervorschriften und grenzüberschreitender Steueranforderungen sicherzustellen.

Die Forschungszulage ist ein steuerlicher Anreiz, der Unternehmen bei Forschung- und Entwicklungsaktivitäten in Deutschland unterstützt.

Die Bauabzugssteuer (§ 48 EStG) verpflichtet Auftraggeber, 15% des Bruttorechnungsbetrags für Bauleistungen einzubehalten und direkt an das Finanzamt des Auftragnehmers abzuführen.

Ja. Nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) können steuerliche Verluste mit Gewinnen aus Vorjahren (Verlustrücktrag) oder aus zukünftigen Jahren (Verlustvortrag) verrechnet werden.

Verluste bis zu 1.000.000 € können grundsätzlich unbegrenzt vorgetragen werden. Verluste, die diesen Betrag übersteigen, können bis zu einer Höhe von 70% (2024–2027) vom steuerpflichtigen Einkommen, das 1.000.000 € übersteigt, abgezogen werden. Verbleibende Verluste können auf künftige Jahre vorgetragen werden.

Gemäß § 8c des deutschen Körperschaftsteuergesetzes (KStG) können steuerliche Verlustvorträge verfallen, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile an einer Gesellschaft übertragen werden.

Steuerberatung sollte nicht kompliziert sein.