Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte neue verwaltungstechnische Grundsätze für Verrechnungspreise.
Diese neuen Richtlinien gelten für die internationale Einkommensanpassung auf Grundlage des Fremdvergleichsgrundsatzes, wie er in den Bestimmungen des nationalen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen definiert ist.
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